Ausbildungslehrgang für Atemschutzgeräteträger

Beginn:
Fr., 1. Apr 2022, 15:00
Ende:
So., 3. Apr 2022, 16:00
Anmelde​schluss:
So., 27. Mär 2022, 15:00
Lehrgangs-Nr.:
AT 01
Preis:
Kostenfrei
Ort:
Lichtenfels
Freie Plätze:
-13 von 0
Lehrgangsleiter:
KBM Klaus Meusel

Beschreibung

Ausbildungslehrgang für Atemschutzgeräteträger

Ausbildungsziel

Die Teilnehmer lernen den Umgang mit Pressluftatmern
Sie sollen ihre eigene Leistungsfähigkeit und ihre Grenzen einschätzen können
Ausbildung für Filtergeräte und Pressluftatmer nach Feuerwehr-Dienstvorschrift FwDV 7

Teilnahmevoraussetzungen

  • gesundheitliche Eignung nach arbeitsmedizinischem Grundsatz G 26.3
  • Mindestalter: 18 Jahre (keine Ausnahmen!)
  • abgeschlossene Ausbildung Truppmann Teil 1, inklusive Sprechfunker, oder MTA Basismodul
  • siehe auch "Ergänzende Hinweise"

Benötigte Ausrüstung

  • Schreibzeug
  • komplette persönliche Schutzausrüstung
  • Dienstbuch

Lehrgangsdauer

24 UE (Freitag bis Sonntag)

Freitags von 15:00 – 21:30 Uhr.

Samstags von 08:00 – 17:30 Uhr.

Sonntags von 08:00 – 16:00 Uhr.

Teilnehmerzahl

maximal 20

Prüfung

ja, schriftlich und praktisch (Streckendurchgang in der Atemschutzübungsanlage)

Ergänzende Hinweise

Folgende Teilnahmevoraussetzungen müssen vorliegen (Lehrgangsteilnehmer, die diese nicht erfüllen, müssen zwingend zurückgewiesen werden):

  • Der Teilnehmer muss das 18. Lebensjahr vollendet haben.
  • Es muss eine gültige, uneingeschränkte arbeitsmedizinische Untersuchung (G 26.3) vorliegen, im Feld „keine gesundheitlichen Bedenken“ dürfen ke-nerlei Einschränkungen sein.
  • Die Ausbildung Truppmann Teil I incl. Sprechfunker Digitalfunk / MTA Basismodul muss mit Erfolg abgeschlossen sein.
  • Teilnehmer, die eine Sehhilfe (Maskenbrille) benötigen, sollen dies bitte auf der Anmeldung vermerken und sich rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn mit der Atemschutzwerkstatt Burgkunstadt bzw. Lichtenfels in Verbindung setzen.
  • Vollbartträger und Personen mit starken Koteletten sind für das Tragen von Atemschutzmasken nicht geeignet und können daher zum Lehrgang nicht zugelassen werden.
  • Gleiches gilt für Gesichtsschmuck (Piercing).
  • Zur Prüfung können nur Teilnehmer zugelassen werden, die an allen Lehrgangstagen anwesend sind.
  • Die Lehrgangsteilnehmer haben sich rechtzeitig an den Lehrgangstagen in der Atemschutzübungsanlage in Burgkunstadt bzw. im Feuerwehrgerätehaus Lichtenfels einzufinden.

Bereits am ersten Lehrgangstag sind von jedem Lehrgangsteilnehmer mitzubringen:

  • Kopie der gültigen arbeitsmedizinischen Untersuchung (G 26.3)
  • Kopie der Lehrgangszeugnisse Truppmann Teil 1 und Sprechfunker Digitalfunk oder MTA Basismodul
  • das Dienstbuch, soweit die Lehrgänge darin eingetragen sind
  • vollständige persönliche Schutzausrüstung
  • Schreibmaterial

Wenn ein Lehrgangsteilnehmer trotz Anmeldung nicht teilnehmen kann, muss er dies rechtzeitig dem Lehrgangsleiter mitteilen. Zum Lehrgangsabschluss (am letzten Ausbildungstag) sind die Kommandanten und auch Gemeindevertreter herzlich eingeladen. Um eine geordnete Durchführung des Lehrgangs zu ermöglichen, können maximal 12 Lehrgangsteilnehmer zugelassen werden. Bei mehr als 12 gemeldeten Teilnehmern entscheidet die zeitliche Reihenfolge der eingegangenen Anmeldungen.


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